Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Fresenius hat die Aufgabe, die verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, religiöser und sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, gewählten Lebensformen und körperlicher Eigenschaften – durchzusetzen und bestehende Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen sowie Studentinnen zu beseitigen. Im Bereich des Vollzugs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) innerhalb der Hochschule haben sie die Aufgabe der Förderung und Überwachung.

Aufgaben

  • die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf
  • die Beratung und Unterstützung der weiblichen Hochschulangehörigen
  • die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (durch bspw. flexible Arbeitszeitgestaltung)
  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Frühzeitiger Einbezug in personelle, soziale und organisatorische Maßnahmen
  • Erhöhung der Anteile von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen
  • die Sicherung der Chancengleichheit (bspw. durch Fortbildungsmaßnahmen)
  • das Hinwirken auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.

Weitere Informationen rund um das Thema Gleichstellungsbeauftragte finden unsere Studierenden, Schüler und Mitarbeiter auf der e-learning Plattform ILIAS

Beauftragter für Studierende mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen

Körperlich beeinträchtigte und chronisch kranke Studierende haben je nach Behinderungsart und -grad besondere Bedürfnisse innerhalb eines Studiums, welche sich zudem individuell sehr unterscheiden können. Die Stelle des Beauftragten für Studierende mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen hat daher die Aufgabe, an der Hochschule die Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen im Einzelfall zu regeln, um einen möglichst regulären Studienverlauf zu ermöglichen. Hierbei wird darauf geachtet, dass aus einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit keine Stigmatisierungen durch gesunde Mitstudierende oder andere Benachteiligung entstehen. Der Beauftragte vertritt die Interessen dieser Personen im Rahmen der Hochschule, steht zur Beratung und Information behinderter oder chronisch kranker Studierender in ihren besonderen Belangen zur Verfügung und wirkt bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen mit.

Aufgaben

  • Information und Beratung bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen oder Behinderungen
  • Information und Beratung bei Teilleistungsschwäche, Legasthenie, etc.
  • Ermöglichung der Teilnahme am regulären Studienbetrieb

Manuel Franz